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1. funktionell-bauliche Maßnahmen Durch regelmäßige Begehungen werden der bauliche und funktionelle Zustand von Funktionseinheiten hinsichtlich der Ausführbarkeit von Hygienemaßnahmen kontrolliert und Vorschläge für Renovie- rungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen erarbeitet. An der Erarbeitung von Betriebsmaßnahmen zu bestimmungs- gemäßem und hygienekonformen Einsatz von Leistungsstellen des Krankenhauses wirkt der Krankenhaushygieniker mit.
2. betrieblich-organisatorische Maßnahmen Beratung und Erarbeitung von hygien- ischen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionserregern durch Besucher, unter Patienten und Pflegepersonal sowie der Kontamination von Einrichtungen und medizinischen Gebrauchsgütern.
Weitere Tipps zum pdf-Download
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe. Allgemeine Hygiene- maßnahmen: Mindestanforderungen (TRBA 500)
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe. Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)
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Im Bereich der Organisation wirkt er in der Hygienekommission mit und arbeitet eng mit den Hygienebeauftragten, den Hygienefachschwestern sowie der Pflege- dienstleitung zusammen. Die Weiterbil- dung auf dem Gebiet der Krankenhaus- hygiene wird durch ihn mitbestimmt.
3. Maßnahmen in Versorgungs- und technischen Bereichen
Der Krankenhaushygieniker nimmt fach- lich Einfluss auf die hygienischen Anfor- derungen, die an Sterilisation, Desinfek- tion, Lebensmittelversorgung, Aufbereitung der Krankenhauswäsche, Transportanlagen, Abfallbeseitigung, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Be- reiche der physikalischen Therapie zu stellen sind.
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