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Unsere Abteilung für Betriebsmedizin hat vier Fachärzte und Fachärztinnen für Arbeitsmedizin, zwei Allgemeinmediziner mit der Zusatzbezeichnung Betriebsme- dizin, eine Internistin mit der Zusatzbe- zeichnung Hygiene und Umweltmedizin, einen Assistenzarzt in der Weiterbildung und einen arbeitsmedizinischen Assis- tenten (Krankenpfleger). Zu ihren Aufgaben nach § 3 Arbeits- sicherheitsgesetz gehören die Beratung der Unternehmer (Arbeitgeber) in allen Fragen von Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit einschließlich Mitwirkung an der Gefährdungsbeurtei- lung (Beurteilung der Arbeitsbedingun- gen nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz). Sie haben die Beschäftigten zu unter- suchen und zu beraten, die Ergebnisse der Untersuchungen zu erfassen und zu bewerten und Maßnahmen abzuleiten, um den Schutz bei der Arbeit zu ver- bessern. Die Arbeitsmediziner und Arbeitsmedi- zinerinnen helfen bei der Organisation der Ersten Hilfe, unterstützen bei der Gesundheitsförderung, bieten die Impfung gegen berufliche Infektionen (Hepatitis A und B, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, FSME) oder Grippe (Influenza) an, beraten vor Reisen, wirken bei der Prävention gegen Sucht und der Wiedereingliederung von Schwerbehinderten und Leistungsge- wandelten mit. Beratung bei Fragen der Hygiene und Umweltmedizin nach dem Infektions- schutzgesetz oder Krankenhaushygiene erfolgt durch unsere Fachärztin. Sie berät auch bei der Umsetzung des HACCP-Konzeptes in der Lebensmittel- industrie (Risikoanalyse). |
Beratung bei:
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Betriebsbezogene Einzelleistungen
Begehungen
Hygienebezogene Leistungen
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