

Empfohlene Vorgehensweise bei der Verordnung von Bildschirmarbeitsplatz-Brillen:
Verordnung von Bildschirmarbeitsplatz-Brillen
Achtung: Normänderung bei der Zusammensetzung der Verbandskästen für Betriebe!
Im November 2009 wurde der Inhalt der Verbandskästen "C" und "E" ( DIN 13157 und DIN 13169) an die Entwicklung des Unfallgeschehens in den Betrieben angepaßt.
Nachfolgend eine Übersicht über die Veränderungen.
Neue Füllungstabelle Verbandskästen
HAMBURG - Handschuhe bieten den besten Schutz vor aggressiven Substanzen und infektiösen Materialien.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt Tipps, wann welche Handschuhe getragen werden sollten:
Haushaltshandschuhe sind in der Regel chemikaliendicht und eignen sich für Reinigungs- oder Desinfektionsarbeiten. Mit Baumwollbeschichtung auf der Innenseite sind sie besonders hautverträglich.
Einmalhandschuhe schützen vor Krankheitserregern, in der Regel aber nicht vor Chemikalien. Wasserdicht bedeutet nicht automatisch auch chemikaliendicht. Bei der Versorgung von Wunden und beim Kontakt mit Ausscheidungen sind Einmalhandschuhe angezeigt.
Spezialhandschuhe schützen je nach Typ vor speziellen Chemikalien, Kälte, Hitze oder Verletzungen.
Bei unkritischer Anwendung können Handschuhe allerdings selbst zur Gefahr für die Haut werden. Die BGW empfiehlt deshalb:
Nur so lange wie nötig. Bei längerem Tragen stauen sich Wärme und Feuchtigkeit. Die Haut schwitzt und weicht auf. Sobald es möglich ist, eine Handschuh-Pause einlegen.
Baumwollhandschuhe unterziehen. Ab ca. 20 Minuten Tragedauer. Sie saugen den Schweiß auf. Handschuhe wechseln, sobald sie beschädigt oder innen feucht geworden sind. Möglichst keine Produkte aus Latex. Latex hat ein hohes Allergiepotenzial. Besser geeignet sind z.B. Vinyl oder Nitrilkautschuk.
Keine gepuderten Handschuhe. Puder stört in Verbindung mit Schweiß das physiologische Gleichgewicht der Haut.
Quelle: Presseinformation der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Oktober 2005
Wann welche Masken?
| Empfehlungen zur Verwendung von MNS und FFP-Masken. Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen |
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| Tätigkeit | MNS | FFP1-Maske¹ | FFP2-Maske | FFP3-Maske |
| Ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen | Patient wenn zumutbar |
Medizinisches Personal | ||
| Rettungstransport: Tätigkeiten am Patienten | Patient wenn zumutbar |
Personal im Rettungs- transport | ||
| Transport im Krankenhaus | Patient wenn zumutbar |
Zum Transport eingesetztes Personal | ||
| Tätigkeiten im Patientenzimmer | Patient wenn zumutbar |
alle | ||
| Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Hustenstößen ausgesetzt sein können | Patient wenn zumutbar |
Medizinisches Personal | ||
| Tätigkeiten mit Hustenprovokation, z.B. Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen | Medizinisches Personal | |||
| Laborarbeiten | siehe TRBA 100 | |||
| Tätigkeiten in Flugzeugen | Patient wenn zumutbar |
Kabinenpersonal beim Bord- service | Versorgung medizinischer Notfälledurch das Kabinen- personal | |
| Tätigkeiten in Flughäfen | Patient wenn zumutbar |
Betreuendes Bodenpersonal | ||
¹ Geeignet ist auch ein MNS, wenn er die Anforderungen an die Geräteklasse FFP1 nach DIN EN 149 erfüllt.